Vertragsbedingungen
Fassung 4 vom 15.10.2026
Vertragsbedingungen für die Nutzung von Vereinskabine
§ 1 Anbieter, Vertragspartner und Gegenstand
Anbieter ist Vereinskabine, Am Schönblick 9, 77776 Bad Rippoldsau Schapbach (E-Mail: info@vereinskabine.de), im Folgenden „Anbieter“. Vertragspartner ist der [Verein], vertreten durch seinen Vorstand („Verein“). Vereinskabine ist eine Web-App zur Vereinsverwaltung (u. a. Mitglieder, Beiträge, Finanzen, Nachrichten, Termine und Training, Fahrten, Veranstaltungen, Buchungen, Dokumente), die der Anbieter über das Internet bereitstellt. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vereine und andere Organisationen, nicht an Verbraucher.
§ 2 Vertragsschluss und Testphase
Der Verein kann die App zunächst kostenlos testen. Mit der Bestellung in der App („Zahlungspflichtig bestellen“: Paket, Zahlweise) gibt der Verein ein verbindliches Angebot ab; der Anbieter bestätigt den Eingang per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung durch den Anbieter zustande und beginnt damit (Vertragsbeginn). Ein Administrator des Vereins bestätigt diese Vertragsbedingungen beim ersten Start der App für den Verein. Endet die Testphase ohne Freischaltung, ist die App nur noch lesbar; § 8 gilt entsprechend.
§ 3 Leistungen
Alle Module sind in jedem Paket enthalten; der Verein kann einzelne Module selbst ausblenden. Die Pakete richten sich nach der Zahl der Mitglieder (aktiv und passiv). Zusätzlich können Datenpakete (mehr Speicher) gebucht werden. Der Anbieter betreibt die App auf einem gemieteten Server, sichert die Daten täglich und spielt Updates ein. Eine ständige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet; Wartungsarbeiten führt der Anbieter möglichst außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durch.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die Preise, die in der App unter Einstellungen → Paket & Speicher angezeigt werden. Paketpreise sind Monatspreise und werden monatlich im Voraus berechnet. Wählt der Verein die jährliche Zahlung im Voraus, erhält er 10 % auf das Paket; Datenpakete sind vom Rabatt ausgenommen. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund werden bereits im Voraus gezahlte Beträge für die nicht in Anspruch genommene Laufzeit anteilig erstattet. Die Zahlweise kann jeweils zum nächsten Vertragsjahr gewechselt werden. Datenpakete werden je Vertragsjahr berechnet, bei Buchung während eines Vertragsjahres anteilig bis zu dessen Ende. Rechnungen werden in der App bereitgestellt und per E-Mail versandt; sie sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
§ 5 Paketwechsel
Übersteigt die Zahl der Mitglieder die Grenze des Pakets, wechselt der Verein zum nächsten Monatsanfang automatisch in das passende Paket; bei jährlicher Zahlung wird der Unterschied anteilig bis zum Ende des Vertragsjahres nachberechnet. In ein kleineres Paket wird bei monatlicher Zahlung zum Monatsanfang, bei jährlicher Zahlung zum Beginn des nächsten Vertragsjahres gewechselt.
§ 6 Preisänderungen
Der Anbieter kann die Preise für die Zukunft ändern. Eine Änderung wird in der App und per E-Mail angekündigt und gilt erst ab dem nächsten Vertragsjahr des Vereins; innerhalb eines laufenden Vertragsjahres bleibt der vereinbarte Preis unverändert. Ist der Verein mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden, kann er den Vertrag abweichend von § 7 innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung in Textform oder über die App kündigen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft ein Jahr ab Vertragsbeginn und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens zwei Monate vor Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung erfolgt durch einen Administrator direkt in der App (Einstellungen → Paket & Speicher) oder per E-Mail an info@vereinskabine.de (Textform). Der Anbieter bestätigt den Eingang der Kündigung umgehend per E-Mail. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 8 Nach Vertragsende: Export und Löschung
Nach Vertragsende ist die App für 30 Tage nur noch lesbar. In dieser Zeit können die Administratoren alle Daten herunterladen (Einstellungen → Paket & Speicher → Gesamtexport). Der Anbieter erinnert vor dem Vertragsende und vor der Löschung per E-Mail. Nach Ablauf der Frist werden alle Daten des Vereins einschließlich hochgeladener Dateien endgültig gelöscht; Datensicherungen werden im Rahmen der regelmäßigen Rotation spätestens nach 3 Monaten gelöscht. Rechnungen des Anbieters an den Verein bewahrt der Anbieter nach den gesetzlichen Fristen auf.
§ 9 Daten und Datenschutz
Der Verein bleibt für die von ihm gespeicherten Daten verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Vereins auf Grundlage eines gesonderten Vertrags zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), der ebenfalls in der App bestätigt wird.
§ 10 Pflichten des Vereins
Der Verein vergibt Zugänge nur an berechtigte Personen, hält Zugangsdaten geheim, speichert keine rechtswidrigen Inhalte und hält die E-Mail-Adressen seiner Administratoren aktuell.
§ 11 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf die vom Verein in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit zudem nur in dem Umfang, der auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Verein (mindestens tägliche Sicherung) eingetreten wäre.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Eine wesentliche Änderung wird in der App angezeigt und per E-Mail angekündigt; ein Administrator bestätigt sie innerhalb von 6 Wochen. Ist der Verein nicht einverstanden, kann er den Vertrag zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.